SKL - Süddeutsche Klassenlotterie
 
  Amtliche Lotteriebestimmungen  
  Die Amtlichen Lotteriebestimmungen der 128. Lotterie können Sie sich hier als PDF auf Ihren Computer laden.  
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Amtliche Lotteriebestimmungen
Die Teilnahme an den Lotterien der SKL richtet sich ausschließlich nach den Amtlichen Lotteriebestimmungen. Diese werden durch Beschluss des Staatslotterieausschusses der Finanzministerien der sechs beteiligten Bundesländer von Lotterie zu Lotterie in ihrer jeweils gültigen Form neu erlassen. Nebenabreden - z. B. mit einer Staatlichen Lotterieeinnahme - sind grundsätzlich ungültig.

Die Amtlichen Lotteriebestimmungen regeln in Teil A die Teilnahme an der Lotterie der SKL (Millionenspiel) und in Teil B die Teilnahme an den Spielergänzungen (Jokerspiele). Sie sind die verbindliche Grundlage des Spielvertrages, der zwischen der SKL und einem Spielteilnehmer zustande kommt, wenn ein Los der SKL rechtzeitig in voller Höhe bezahlt und in der Datenbank der Direktion als gewinnberechtigt gespeichert ist.
 
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