SKL - Süddeutsche Klassenlotterie
  Amtliche Lotteriebestimmungen  
  Die Amtlichen Lotteriebestimmungen der 127. Lotterie können Sie sich hier als PDF auf Ihren Computer laden.  
ALB der 125. Lotterie
Die Süddeutsche Klassenlotterie (im Nachfolgenden SKL) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Träger sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.  
 
Teil A: 127. Lotterie der SKL
 
  § 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
§ 2 Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger
§ 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
§ 4 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung
§ 5 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung
§ 6 Gewinnauszahlung, Anspruchsverfall
§ 7 Haftungsbestimmungen
§ 8 Datenschutz
 
 
Teil B: EURO-JOKER und TRAUM-JOKER
 
  § 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
 
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