
Informationen zu Anrufen mit sogenannten Huckepacknummern
Infos zu Anrufen mit sog. „Huckepacknummern“ oder unterdrückten Rufnummern: Seit dem 4.8.2009 ist bei Werbeanrufen die Unterdrückung der Rufnummer nicht mehr zulässig (§ 102 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)). Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Leider ist es seit geraumer Zeit gängige Praxis, dass von Call Centern/Dienstleistern die Telefonanlagen
dahingehend manipuliert werden, dass eine sogenannte Huckepacknummer (gefälschte Rufnummer) übermittelt wird.
Nach aktueller Information der Bundesnetzagentur gibt es in diesen Fällen folgende Möglichkeiten:
Um derartig belästigende Anrufe abzustellen, gibt es verschiedene technische Lösungen. „So kann man bei
bestimmten Teilnehmernetzbetreibern (z.B. der Deutschen Telekom AG) die Entgegennahme bestimmter eingehender
Anrufe mit bestimmten Rufnummern sperren lassen.
Die Deutsche Telekom AG bietet dies Kunden mit Analog- oder ISDN-Anschluss an. Damit kann neben der Anwahl
bestimmter Rufnummern der Anschluss auch für einzelne ankommende Anrufe gesperrt werden.
Der Anschlussinhaber kann in Sperrlisten selbst festlegen, wer ihn anrufen darf und wer nicht. Der Kunde kann
neben der Sperre bestimmter Rufnummerngruppen auch Listen mit erwünschten oder unerwünschten Anrufern festlegen.
Da die Filterung von ankommenden Anrufen in der Vermittlungsstelle stattfindet, greift sie auch, wenn der
Anrufer seine Rufnummer unterdrückt. Dieser Dienst ist allerdings kostenpflichtig.“
Eine weitere ebenfalls kostenpflichtige Lösung besteht darin, sich von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine
neue Rufnummer zuteilen zu lassen. Dabei muss man u.a. abwägen, ob sich der damit verbundene Aufwand lohnt.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, stets sorgsam im Umgang mit seinen persönlichen Daten wie Telefonnummer,
Geburtsdatum, Adresse und/oder Kontoverbindung zu sein.
Ganz einfach Glück haben
Wöchentlich, täglich, stündlich bietet der SKL EURO-JOKER viele Glückschancen: Jede Stunde 5.000 €, Täglich die Joker-Rente...
Auf einen Blick
Die 148. SKL-Lotterie steckt wieder voller Chancen auf Millionen-Momente! 250 Gewinne in Millionenhöhe machen auf einen Schlag zum Millionär. Sämtliche Gewinne der SKL-Lotterie im Überblick finden Sie im Amtlichen Spielplan!
SKL-Lose
Tag für Tag neue Gewinnchancen. Darunter der Höchstgewinn von 20 Millionen €*, täglich mindestens 1 Million €, beim SKL Millionen-Event Millionär/-in werden...
FAQ
Sie haben Fragen? Wir die Antworten. Alle Infos rund um die SKL-Lotterie.
Die SKL-Lotterien sind Spielangebote der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder - gegründet per Staatsvertrag in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts - mit einem Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und einem Sitz in München. Die GKL ist die Staatslotterie der 16 deutschen Bundesländer. Diese 16 Bundesländer sind die Trägerländer der GKL und garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und Höhe der Gewinne.