
Original-Lose/Los-Zertifikate
Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs muss prinzipiell das betreffende Original-Los vorgelegt werden, auf das der Gewinn entfallen ist. Um dem Risiko vorzubeugen, dass ein Original-Los verloren geht, empfiehlt es sich, die Original-Lose bei der zuständigen Lotterie-Einnahme in Verwahrung zu belassen. Hierfür bekommt man eine Verwahrungsquittung ausgestellt. Viele Lotterie-Einnehmer, insbesondere die Post-Versender, verschicken deshalb auch keine Original-Lose, sondern so genannte „Los-Zertifikate“, die gleichsam Verwahrungsquittungen der betreffenden Original-Lose sind - es sei denn, der Spielteilnehmer verlangt ausdrücklich die Zusendung eines Original-Loses.
Rechtsbeziehungen aus Lose-Verwahrungen bestehen nur zwischen dem Spielteilnehmer und seiner Lotterie-Einnahme.
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FAQ
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Die SKL-Lotterien sind Spielangebote der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder - gegründet per Staatsvertrag in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts - mit einem Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und einem Sitz in München. Die GKL ist die Staatslotterie der 16 deutschen Bundesländer. Diese 16 Bundesländer sind die Trägerländer der GKL und garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und Höhe der Gewinne.