
Amtliche Lotteriebestimmungen (ALB)
Die SKL-Lotterie sowie die Jokerspiele werden von der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) veranstaltet. Die GKL ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg und München.
Träger sind die 16 deutschen Länder (Handelsregistereintragung: Hamburg HRA 115095, München HRA 99464). Die Anstalt wird vertreten durch den Vorstand: Günther Schneider (Vorsitzender), Dr. Bettina Rothärmel.
Die Erlaubnis für den Spielplan und die Amtlichen Lotteriebestimmungen wurde der GKL von allen zuständigen Glücksspielaufsichten erteilt, zuletzt mit Bescheid vom 11.06.2019.
Teil A: 148. SKL-Lotterie
- § 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
- § 2 Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger
- § 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
- § 4 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung
- § 5 Gewinnauszahlung
- § 6 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung
- § 7 Haftung/Beschwerdeverfahren
Teil B: Jokerspiele
- § 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
- § 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
- § 3 Los Cards
- § 4 Gewinnbenachrichtigung
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FAQ
Sie haben Fragen? Wir die Antworten. Alle Infos rund um die SKL-Lotterie.
Die SKL-Lotterien sind Spielangebote der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder - gegründet per Staatsvertrag in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts - mit einem Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und einem Sitz in München. Die GKL ist die Staatslotterie der 16 deutschen Bundesländer. Diese 16 Bundesländer sind die Trägerländer der GKL und garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und Höhe der Gewinne.