
Telefonmarketing - Verbot der Outboundtelefonie und von unerlaubter Telefonwerbung
Seit dem 1.1.2008 ist die Outboundtelefonie, das heißt ein Anruf des Glücksspiel anbieters beim Spieler, nach § 5 Abs. 3 Glücksspielstaatsvertrag verboten. Sie als Kunde können jedoch weiterhin telefonisch mit uns in Kontakt treten.
Ab dem 4.8.2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes in Kraft getreten.
Durch die Gesetzesänderung werden die Kompetenzen der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Ahndung
von Gesetzesverstößen im Zusammenhang mit unerlaubter Telefonwerbung erweitert.
Die Bundesnetzagentur ist bei unerlaubten Werbeanrufen oder bei Rufnummernunterdrückung die zuständige
Bußgeldbehörde. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de.
Bei Fragen rund um das Thema Telefonmarketing steht Ihnen unser Servicecenter telefonisch unter:
089-67903-810 (Geschäftszeiten: Mo. - Do.: 8 - 16 Uhr, Fr.: 8 - 13 Uhr) oder per E-Mail gerne zur Verfügung.
Ihre Anfragen und Anregungen werden von unseren Service-Mitarbeitern kompetent und sorgfältig beantwortet und bearbeitet.
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FAQ
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Die SKL-Lotterien sind Spielangebote der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder - gegründet per Staatsvertrag in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts - mit einem Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und einem Sitz in München. Die GKL ist die Staatslotterie der 16 deutschen Bundesländer. Diese 16 Bundesländer sind die Trägerländer der GKL und garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und Höhe der Gewinne.