Die SKL macht Millionäre!

Jeden Tag die Chance auf einen Millionengewinn!

Amtlicher Spielplan der 158. SKL-Lotterie

Millionen Montag, 1.12.
8 x 1 Million €
2.12. 1 x 1 Million €
3.12. 1 x 1 Million €
4.12. 1 x 1 Million €
5.12. 1 x 1 Million €
Samstag, 6.12.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
300 x 1.000 €
50.000 x 300 €
7.12. 1 x 1 Million €
8.12. 1 x 1 Million €
9.12. 1 x 1 Million €
10.12. 1 x 1 Million €
11.12. 1 x 1 Million €
12.12. 1 x 1 Million €
Samstag, 13.12.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
3.000 x 1.000 €
150.000 x 200 €
 
14.12. 1 x 1 Million €
15.12. 1 x 1 Million €
16.12. 1 x 1 Million €
17.12. 1 x 1 Million €
18.12. 1 x 1 Million €
19.12. 1 x 1 Million €
Samstag, 20.12.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
3.000 x 1.000 €
100.000 x 200 €
 
21.12. 1 x 1 Million €
22.12. 1 x 1 Million €
23.12. 1 x 1 Million €
24.12. 1 x 1 Million €
25.12. 1 x 1 Million €
26.12. 1 x 1 Million €
Samstag, 27.12.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
10 x 5.000 €
3.000 x 1.000 €
50.000 x 200 €
28.12. 1 x 1 Million €
29.12. 1 x 1 Million €
30.12. 1 x 1 Million €
31.12. 1 x 1 Million €
359.364 Gewinne
im Wert von
123.390.000 €
1.1. 1 x 1 Million €
2.1. 1 x 1 Million €
Samstag, 3.1.
1 x 2 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
300 x 1.000 €
150.000 x 450 €
4.1. 1 x 1 Million €
5.1. 1 x 1 Million €
6.1. 1 x 1 Million €
7.1. 1 x 1 Million €
Kandidatenziehung, 7.1.
SKL Millionen Event
8.1. 1 x 1 Million €
9.1. 1 x 1 Million €
Samstag, 10.1.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
3.000 x 1.000 €
150.000 x 200 €
11.1. 1 x 1 Million €
12.1. 1 x 1 Million €
13.1. 1 x 1 Million €
14.1. 1 x 1 Million €
15.1. 1 x 1 Million €
16.1. 1 x 1 Million €
Samstag, 17.1.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
3.000 x 1.000 €
100.000 x 200 €
18.1. 1 x 1 Million €
19.1. 1 x 1 Million €
20.1. 1 x 1 Million €
21.1. 1 x 1 Million €
22.1. 1 x 1 Million €
23.1. 1 x 1 Million €
Samstag, 24.1.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
3.000 x 1.000 €
50.000 x 200 €
25.1. 1 x 1 Million €
Millionen Montag, 26.1.
10 x 1 Million €
27.1. 1 x 1 Million €
28.1. 1 x 1 Million €
29.1. 1 x 1 Million €
30.1. 1 x 1 Million €
Samstag, 31.1.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
20 x 5.000 €
3.000 x 1.000 €
50.000 x 200 €
512.380 Gewinne
im Wert von
192.200.000 €
1.2. 1 x 1 Million €
2.2. 1 x 1 Million €
3.2. 1 x 1 Million €
4.2. 1 x 1 Million €
5.2. 1 x 1 Million €
6.2. 1 x 1 Million €
Samstag, 7.2.
1 x 4 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
300 x 1.000 €
150.000 x 600 €
 
 
8.2. 1 x 1 Million €
9.2. 1 x 1 Million €
10.2. 1 x 1 Million €
11.2. 1 x 1 Million €
12.2. 1 x 1 Million €
13.2. 1 x 1 Million €
Samstag, 14.2.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
3.000 x 1.000 €
150.000 x 200 €
 
 
15.2. 1 x 1 Million €
16.2. 1 x 1 Million €
17.2. 1 x 1 Million €
18.2. 1 x 1 Million €
19.2. 1 x 1 Million €
20.2. 1 x 1 Million €
Samstag, 21.2.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
3.000 x 1.000 €
150.000 x 200 €
 
 
22.2. 1 x 1 Million €
Millionen Montag, 23.2.
12 x 1 Million €
24.2. 1 x 1 Million €
25.2. 1 x 1 Million €
26.2. 1 x 1 Million €
27.2. 1 x 1 Million €
Samstag, 28.2.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
30 x 5.000 €
3.000 x 1.000 €
100.000 x 200 €
559.385 Gewinne
im Wert von
222.490.000 €
1.3. 1 x 1 Million €
2.3. 1 x 1 Million €
3.3. 1 x 1 Million €
4.3. 1 x 1 Million €
5.3. 1 x 1 Million €
6.3. 1 x 1 Million €
Samstag, 7.3.
1 x 6 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
300 x 1.000 €
250.000 x 750 €
 
8.3. 1 x 1 Million €
9.3. 1 x 1 Million €
10.3. 1 x 1 Million €
11.3. 1 x 1 Million €
12.3. 1 x 1 Million €
13.3. 1 x 1 Million €
Samstag, 14.3.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
6.000 x 1.000 €
150.000 x 200 €
 
15.3. 1 x 1 Million €
16.3. 1 x 1 Million €
17.3. 1 x 1 Million €
18.3. 1 x 1 Million €
19.3. 1 x 1 Million €
20.3. 1 x 1 Million €
Samstag, 21.3.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
6.000 x 1.000 €
100.000 x 200 €
 
22.3. 1 x 1 Million €
23.3. 1 x 1 Million €
24.3. 1 x 1 Million €
25.3. 1 x 1 Million €
26.3. 1 x 1 Million €
27.3. 1 x 1 Million €
Samstag, 28.3.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
50 x 5.000 €
3.000 x 1.000 €
50.000 x 200 €
29.3. 1 x 1 Million €
Millionen Montag, 30.3.
15 x 1 Million €
31.3. 1 x 1 Million €
565.411 Gewinne
im Wert von
314.090.000 €
1.4. 1 x 1 Million €
2.4. 1 x 1 Million €
3.4. 1 x 1 Million €
Samstag, 4.4.
1 x 8 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
300 x 1.000 €
300.000 x 900 €
 
5.4. 1 x 1 Million €
6.4. 1 x 1 Million €
7.4. 1 x 1 Million €
8.4. 1 x 1 Million €
9.4. 1 x 1 Million €
10.4. 1 x 1 Million €
Samstag, 11.4.
2 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
9.000 x 1.000 €
150.000 x 200 €
 
12.4. 1 x 1 Million €
13.4. 1 x 1 Million €
14.4. 1 x 1 Million €
15.4. 1 x 1 Million €
16.4. 1 x 1 Million €
17.4. 1 x 1 Million €
Samstag, 18.4.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
6.000 x 1.000 €
50.000 x 200 €
 
19.4. 1 x 1 Million €
20.4. 1 x 1 Million €
21.4. 1 x 1 Million €
22.4. 1 x 1 Million €
23.4. 1 x 1 Million €
24.4. 1 x 1 Million €
Samstag, 25.4.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
100 x 5.000 €
6.000 x 1.000 €
50.000 x 200 €
26.4. 1 x 1 Million €
Millionen Montag, 27.4.
20 x 1 Million €
28.4. 1 x 1 Million €
29.4. 1 x 1 Million €
30.4. 1 x 1 Million €
571.466 Gewinne
im Wert von
399.840.000 €
1.5. 1 x 1 Million €
Samstag, 2.5.
1 x 10 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
300 x 1.000 €
500.000 x 900 €
 
3.5. 1 x 1 Million €
4.5. 1 x 1 Million €
5.5. 1 x 1 Million €
6.5. 1 x 1 Million €
7.5. 1 x 1 Million €
8.5. 1 x 1 Million €
Samstag, 9.5.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
300 x 1.000 €
100.000 x 900 €
 
10.5. 1 x 1 Million €
11.5. 1 x 1 Million €
12.5. 1 x 1 Million €
13.5. 1 x 1 Million €
14.5. 1 x 1 Million €
15.5. 1 x 1 Million €
Samstag, 16.5.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
5.000 x 1.000 €
50.000 x 200 €
 
17.5. 1 x 1 Million €
18.5. 1 x 1 Million €
19.5. 1 x 1 Million €
20.5. 1 x 1 Million €
21.5. 1 x 1 Million €
22.5. 1 x 1 Million €
Samstag, 23.5.
1 x 1 Million €
2 x 100.000 €
1 x 50.000 €
1 x 10.000 €
150 x 5.000 €
5.000 x 1.000 €
50.000 x 200 €
24.5. 1 x 1 Million €
Millionen Montag, 25.5.
25 x 1 Million €
26.5. 1 x 1 Million €
27.5. 1 x 1 Million €
28.5. 1 x 1 Million €
29.5. 1 x 1 Million €
Samstag, 30.5.
Höchstgewinn!
1 x 20
Mio. €*
UND 1 x 1 Million €
31.5. 1 x 1 Million €
710.822 Gewinne
im Wert von
656.390.000 €

Dokumente als PDF-Download

Den Amtlichen Spielplan der kommenden 158. SKL-Lotterie – inklusive der Amtlichen Lotteriebestimmungen – und die Ziehungs­ordnung können Sie hier als PDF runterladen:

Den Amtlichen Spielplan der laufenden 157. SKL-Lotterie finden Sie hier:

Das SKL-Millionenspiel sowie die Joker-Spiele werden von der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (im Folgenden: GKL) veranstaltet. Die GKL ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg und München.

Träger sind die 16 deutschen Länder (Handelsregistereintragung: Hamburg HRA 115095, München HRA 99464). Die Anstalt wird vertreten durch den Vorstand: Dr. Bettina Rothärmel (Vorsitzende), Jörg Scheidhammer. Die Erlaubnis für den Amtlichen Spielplan und die Amtlichen Lotteriebestimmungen wurde der GKL von allen zuständigen Glücksspielaufsichten erteilt, zuletzt mit Bescheid vom 10.05.2022.

Teil 1: SKL-Millionenspiel
§ 1 Teilnahmevoraussetzungen
  1. Die Teilnahme Minderjähriger an der Lotterie ist nach dem Gesetznicht zulässig. Spielverträge, die gegen das gesetzliche Teilnahmeverbot Minderjähriger verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig. Aus diesem Grund hat der Spielinteressent wahrheitsgemäß seinen Namen, sein Geburtsdatum und seine Adresse anzugeben.
  2. Die GKL und ihre Vertriebsorganisation (Staatliche Lotterie-Einnahmen und Amtliche Verkaufsstellen; im Folgenden: LE/VSt) sind gesetzlich verpflichtet, die Altersangabe des Spielinteressenten zu überprüfen. Für diese Volljährigkeitsprüfung werden anerkannte Verfahren eingesetzt; die dazu jeweils benötigten Daten werden an Dritte weitergegeben. Im Regelfall erfolgt die Volljährigkeitsprüfung über die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, oder über eine Melderegisterauskunft, gegebenenfalls werden aber auch folgende Dienstleister mit der Volljährigkeitsprüfung beauftragt: Regis24 GmbH, Berlin, DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, Bonn, Deutsche Post AG, Bonn, RISER ID Services GmbH, Berlin, oder das Kreditinstitut des Spielinteressenten. Dem jeweiligen Dienstleister werden zu diesem Zweck der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Spielinteressenten übermittelt. Eine Bonitätsprüfung und eine weitere Übermittlung personenbezogener Daten finden nicht statt.
  3. Kann die Volljährigkeit nicht mit einem Verfahren gemäß Abs. 2 bestätigt werden, wird der Spielinteressent hierüber unverzüglich informiert. Der Spielinteressent kann dann den Nachweis seiner Volljährigkeit auf andere geeignete Weise erbringen.
  4. Sofern der Loskauf im persönlichen Kontakt mit Mitarbeitern der LE/VSt erfolgt, sind diese zur Sicherstellung des Teilnahmeverbots Minderjähriger berechtigt und verpflichtet, in Zweifelsfällen die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments zu verlangen.
  5. Private Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich untereinander regeln. Für die Spielteilnahme ist gegenüber der LE/VSt eine Person zu benennen, an die die GKL den Gewinn mit befreiender Wirkung auszahlt.
  6. Der Spielteilnehmer hat seiner LE/VSt Änderungen seines Namens, seiner Adresse oder seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
  1. Die Teilnahme an der 158. SKL-Lotterie richtet sich ausschließlich nach dem Amtlichen Spielplan und diesen Amtlichen Lotteriebestimmungen.
  2. Die 158. SKL-Lotterie beginnt am 01.12.2025 und läuft über sechs Monate bis zum 31.05.2026. Jeder Monat ist eine Klasse. Die Anzahl der Gewinne und die Höhe der Gewinnsumme steigen von Klasse zu Klasse an. Zur Teilnahme wird ein gültiges Los der SKLLotterie benötigt.
  3. Die Losauflage umfasst 5 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis 5.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum der 158. Lotterie 3.278.828 Einzelgewinne mit einer Gewinnsumme von 1.908.400.000 € und zusätzlich beim SKL Millionen-Event bis zu 40 Gewinne mit einer Gewinnsumme bis zu 1.112.000 €. Die planmäßige Gewinnausschüttungsquote beträgt bei einer Teilnahme über alle 6 Klassen 45,64 %.
  4. Die Lose können als ganze Lose oder als Losanteile im Wert von je 10 % erworben werden. Die Losanteile sind pro Losnummer fortlaufend von 1 bis 10 durchnummeriert (Anteilsbezeichnungen). Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge beziehen sich stets auf ein ganzes Los. Losanteile gewinnen anteilig.
  5. Der Loseverkauf erfolgt durch Staatliche Lotterie-Einnahmen und Amtliche Verkaufsstellen (im Folgenden LE/VSt) im Namen und für Rechnung der GKL. Die VSt handeln als Beauftragte der LE ohne unmittelbare Vertragsbeziehung zur GKL. Die Abgabe von Losen an Spielgemeinschaften, die sich gewerblicher Spielvermittler im Sinne von § 19 des Glücksspielstaatsvertrages bedienen, erfolgt ausschließlich durch die GKL und richtet sich nach besonderen Abgabebedingungen, die von der GKL angefordert werden können.
  6. Lose gibt es als Originallose und als Los-Zertifikate. Originallose werden von der GKL erstellt und von der LE/VSt in Papierform ausgegeben. Sie gelten für eine Klasse und enthalten jeweils einen Losanteil (Losnummer plus Anteilsbezeichnung). Los-Zertifikate werden von der LE/VSt erstellt und können für mehrere Klassen – maximal für eine Lotterie – und für mehrere Losanteile ausgegeben werden.
  7. Mit der Versendung eines Loses unterbreitet die LE/VSt ein bindendes Verkaufsangebot. Die rechtzeitige Zahlung gilt als Annahme dieses Angebotes. Bei Losverkäufen über VSt oder im Thekengeschäft liegt das Angebot in der Übergabe bzw. der Auslage der Lose. Der Spielvertrag wird zwischen der GKL und dem Spielteilnehmer geschlossen. Er kommt zustande, wenn das Los rechtzeitig und vollständig bezahlt (siehe auch § 3 Abs. 2 und Abs. 4), in der Datenbank der GKL als gewinnberechtigt gespeichert ist und die Volljährigkeit des Spielinteressenten nachgewiesen wird (§ 2). Ein Vertragsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung dieses Nachweises.
  8. Die Lose werden in der Regel für jede Klasse gesondert ausgegeben. Die betreuende LE/VSt bietet dem Spielteilnehmer rechtzeitig vor Beginn einer Folgeklasse ein Los (bzw. die von ihm gespielte Anzahl Lose) mit der gleichen Losnummer und den gleichen Anteilsbezeichnungen wie in der aktuell gespielten Klasse an (Ausnahme: siehe § 6 Abs. 2). Entsprechend soll sie dem Spielteilnehmer auch die erneute Beteiligung an der nachfolgenden 159. SKL-Lotterie anbieten. Die Annahme der Angebote steht dem Spielteilnehmer frei.
  9. Das in einer VSt beschäftigte Personal ist in dieser VSt von der Spielteilnahme ausgeschlossen.
  10. Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag gemäß § 312 b BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde (§ 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB).
§ 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
  1. Der Preis für ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung ab der 1. Klasse 150 € pro Monat, für jeden einzelnen Losanteil also 15 € pro Monat.
  2. Die Zahlung des Lospreises erfolgt, je nach Anforderung/Vorgabe der LE/VSt, auf ein Konto der GKL oder der LE/VSt. Ein Los ist ab der ersten Ziehung einer Klasse gewinnberechtigt, wenn der fällige Einsatz bis spätestens mit Ablauf des vorletzten Werktages (ohne Samstage) vor Beginn dieser Klasse in voller Höhe bei der GKL bzw. der LE/VSt eingegangen ist bzw. ihrem Konto gutgeschrieben wurde und sie hiervon Kenntnis erlangen konnte. Der Lospreis gilt ferner als rechtzeitig bezahlt, wenn die GKL bzw. die LE/VSt bis zu dem in Satz 2 genannten Zeitpunkt zum Einzug des Lospreises von einem der Verfügungsmacht des Spielteilnehmers unterliegenden Konto ermächtigt wird und der Einzug des Lospreises nicht scheitert oder sich verzögert aus Gründen, die die GKL bzw. die LE nicht zu vertreten hat. Für Kreditkarten gilt Satz 2 entsprechend.
  3. Für Lose, die erst nach Beginn der Lotterie erworben werden, ist der Lospreis sowohl der laufenden Klasse als auch aller eventuell schon vorangegangenen Klassen zu entrichten. Dies gilt auch für Folgelose (siehe § 6 Abs. 2).
  4. Hat der Spielteilnehmer die GKL bzw. die LE/VSt zum Einzug des Lospreises ermächtigt, so ist er nur dann gewinnberechtigt, wenn einem erfolgten Einzug, auch für vorangegangene Klassen, nicht nachträglich widersprochen wurde. Dies gilt entsprechend für Kreditkarten.
  5. Bei verspäteter Zahlung ist die LE/VSt an ihr Losangebot nicht mehr gebunden. Nimmt sie die Zahlung dennoch an, ist das Los ab dem auf den Zahlungseingang folgenden übernächsten Werktag (ohne Samstage) gewinnberechtigt.
  6. Erfolgt die Zahlung des Spieleinsatzes im SEPA-Lastschriftverfahren, verkürzt sich die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Werktag (ohne Samstage). Die Vorabankündigung über den Bankeinzug des Spieleinsatzes erfolgt per Brief oder per E-Mail.
  7. Wenn ein Spielteilnehmer mit mehreren Losnummern und/oder mehreren Losanteilen an der Lotterie teilnehmen will und seine Lose unvollständig bezahlt sind, gilt Folgendes: Unvollständige Zahlungen und/oder Restguthaben, die einem Teil seiner Lose/Losanteile zur Gewinnberechtigung verhelfen könnten, werden (vorbehaltlich einer anderen Bestimmung durch den Spielteilnehmer) folgendermaßen angerechnet:
    a) auf ganze Lose,
    b) auf Lose mit mehreren Losanteilen (in absteigender Rangfolge),
    c) auf Lose mit nur einem Losanteil. Bei mehreren Losen der gleichen Wertigkeit gilt das Los mit der jeweils niedrigsten Losnummer als bezahlt.
  8. Kosten und Aufwendungen für Amtliche Gewinnlisten einschließlich Porto gehen zu Lasten des Spielteilnehmers und können von der LE/VSt in Rechnung gestellt werden. Die LE/VSt ist berechtigt, insoweit mit dem Spielteilnehmer eine Servicepauschale zu vereinbaren. Im Rahmen der Servicepauschale können mit dem Spielteilnehmer auch etwaige weitere Leistungen vereinbart werden. Diese Kosten und Aufwendungen sowie eine etwaige Servicepauschale sind nicht Bestandteil des Lospreises.
§ 4 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung
  1. Alle Ziehungen finden unter staatlicher Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden vom Vorstand der GKL festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt.
  2. Soweit das SKL Millionen-Event nicht stattfinden kann, wird eine Ersatzziehung durchgeführt. Die Einzelheiten dazu werden vom Vorstand der GKL festgelegt.
  3. Für die Durchführung der Ziehungen im Einzelnen sind die vom Vorstand der GKL herausgegebenen Ziehungsordnungen maßgebend.
  4. Das Ziehungsergebnis wird in einem Protokoll amtlich festgestellt und ist für die Gewinnauszahlung verbindlich. Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet der Vorstand der GKL endgültig und unter Ausschluss des Rechtsweges.
  5. Im Gewinnfalle erhält der Spielteilnehmer von der LE/VSt, die das Los geliefert hat, eine Gewinnbenachrichtigung. Darüber hinaus werden die gezogenen Gewinnnummern in der Amtlichen Gewinnliste bekannt gegeben, die bei den LE/VSt eingesehen oder erworben werden kann. Andere Gewinnveröffentlichungen als die Amtliche Gewinnliste sind ohne Gewähr.
§ 5 Gewinnauszahlung
  1. Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge bis einschließlich 1.000.000 € werden dem Spielteilnehmer von seiner betreuenden LE/VSt entweder unverzüglich ausbezahlt oder dem Spielteilnehmer auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben und auf Wunsch mit dem Lospreis für nachfolgende Klassen verrechnet.
  2. Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge über 1.000.000 € und Gewinne aus dem SKL Millionen-Event werden von der GKL ausbezahlt.
  3. Wenn ein Gewinn darin besteht, als Kandidat am SKL Millionen- Event teilzunehmen, kann grundsätzlich nur der Spielteilnehmer selbst diese Chance wahrnehmen. Vertreterkandidaten sind nur in begründeten Ausnahmefällen mit besonderer Zustimmung der GKL zulässig. Die Teilnahme minderjähriger Vertreterkandidaten ist nicht zulässig.
  4. Wenn ein Gewinner im Sinne des Abs. 3 seinen Gewinn ablehnt, erfolgt keine Entschädigung. An seine Stelle rückt ein als Ersatzkandidat gezogener Spielteilnehmer nach.
§ 6 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose
  1. Losnummern, die am ersten Samstag eines Monats einen Gewinn erzielt haben, scheiden in den Klassen 1 bis 5 mit dem Ende dieses Monats aus der 158. Lotterie aus. In der 6. Klasse scheiden die Gewinnnummern des ersten Samstags schon am hierauf folgenden Freitag und die des zweiten Samstags wiederum an dem darauf folgenden Freitag aus. Losnummern, die beim SKL Millionen- Event einen Gewinn erzielen, sind davon ausgenommen. Diese Losnummern scheiden alleine wegen eines solchen Gewinns nicht aus dem Spiel aus. Alle übrigen Losnummern – auch wenn sie bereits gewonnen haben – bleiben bis zum Ende der Lotterie am 31.05.2026 im Spiel.
  2. Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner Losnummer weiter an der Lotterie teilnehmen kann, soll ihm seine LE/VSt unverzüglich ein Folgelos mit einer neuen Losnummer und einer dem alten Los entsprechenden Anzahl an Losanteilen anbieten. Der Einsatz hierfür ist mit dem vorher erzielten Gewinn gedeckt. Die Annahme des Folgelosangebotes erfolgt durch rechtzeitige und vollständige Zahlung (§§ 1 Abs. 7 Satz 2, 3 Abs. 2) mit der Maßgabe, dass bei den im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträgen bis zu 50.000 € der Folgelospreis mit dem vorangegangenen Gewinn verrechnet wird. Die Verrechnung gilt als rechtzeitige Zahlung gemäß § 1 Abs. 7 Satz 2. Das Folgelos nimmt ab dem nächsten Ziehungstag der laufenden Klasse teil. Will der Gewinner das Folgelosangebot nicht annehmen, so muss er der Verrechnung des Lospreises binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung widersprechen. In der Gewinnbenachrichtigung wird der Spielteilnehmer über das Ausscheiden seines Loses, das Angebot des Folgeloses, die Verrechnung des Folgelospreises mit dem Gewinn und die Möglichkeit und die Rechtsfolgen des Widerspruchs gegen die Lospreisverrechnung informiert. Im Falle des Widerspruchs gilt der Folgelosvertrag rückwirkend als nicht abgeschlossen und der Gewinn des ausgeschiedenen Loses wird unverzüglich ausbezahlt oder auf Wunsch des Spielteilnehmers mit künftigen Spieleinsätzen verrechnet.

    Der Spielteilnehmer kann auch ausdrücklich erklären, dass er für den Fall des Ausscheidens seines Loses die Spielfortsetzung mittels eines Folgeloses wünscht (Folgelos-Reservierung). Die Folgelos-Reservierung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 7 Haftung/Verbraucherstreitbeilegung
  1. Die GKL haftet nicht für Schäden, die auf ihrer fahrlässigen, auch grob fahrlässigen, Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen, auch grob fahrlässigen, Pflichtverletzung einer LE/VSt oder eines sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen, soweit der Haftungsausschluss dem Schutz der GKL und der Spielteilnehmer vor betrügerischen Manipulationen dient (§ 309 Nr. 7b BGB i. V. m. § 278 BGB).
  2. Im Übrigen haftet die GKL nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der GKL, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht umfasst solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf. Die GKL haftet in diesem Fall nur für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schäden.
  3. Die Haftungsausschlüsse gemäß Abs. 1 und Abs. 2 gelten nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Die GKL haftet nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die dadurch entstehen, dass der Spielteilnehmer falsche oder unvollständige Angaben zu seinen persönlichen Daten macht oder Änderungen dieser Daten nicht oder verspätet mitteilt. Die GKL haftet im Übrigen nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unverschuldete Fehlfunktionen von technischen Einrichtungen, Versäumnisse von IT-, Druck-, Kommunikations- und Transportunternehmen, strafbare Handlungen dritter Personen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.
  5. Vereinbarungen zwischen der LE/VSt und dem Spielteilnehmer, die von diesen Amtlichen Lotteriebestimmungen abweichen, sind für die GKL nicht verbindlich.
  6. Die GKL ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
§ 8 Spielgeheimnis

Die Namen der Spielteilnehmer und Gewinner werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geheim gehalten.

Hinweise zum Datenschutz:

Die GKL sowie die von der GKL beauftragten Vermittler, insbesondere auch Staatliche Lotterie-Einnahmen, sowie die Amtlichen Verkaufsstellen, nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und aller sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften. Zudem werden die entsprechenden Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) beachtet.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten durch die LE/VSt
Die Sie betreuende Lotterie-Einnahme bzw. Verkaufsstelle (im Folgenden LE/VSt) verarbeitet die im Rahmen des Bestellvorgangs erhobenen und im Laufe der Geschäftsbeziehung anfallenden Daten für die Vertragsdurchführung und ist insoweit jeweils datenschutzrechtlich selbst verantwortlich. Die Kontaktdaten Ihrer LE/VSt können Sie dem an Sie adressierten Anschreiben entnehmen oder in der Amtlichen Verkaufsstelle erfragen.

Ihr Name, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum werden gemäß §2 der vorstehenden Amtlichen Lotteriebestimmungen (ALB) in dem dort beschriebenen Umfang zur Altersverifikation genutzt, weil die GKL und Ihre LE/VSt gesetzlich verpflichtet sind, die Altersangabe des Spielinteressenten zu überprüfen. Für diese Volljährigkeitsprüfung werden anerkannte Verfahren eingesetzt; die dazu jeweils benötigten Daten werden an Dritte weitergegeben. Im Regelfall erfolgt die Volljährigkeitsprüfung über die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, oder über eine Melderegisterauskunft, gegebenenfalls werden aber auch folgende Dienstleister mit der Volljährigkeitsprüfung beauftragt: Regis24 GmbH, Berlin, DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, Bonn, Deutsche Post AG, Bonn, RISER ID Services GmbH, Berlin, oder das Kreditinstitut des Spielinteressenten. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art.6 Abs. 1 lit. b und lit. e DSGVO sowie § 4 Abs. 5 Nr. 1 GlüStV. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art.14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Aktuelle Informationen zu den Tätigkeiten der weiteren eingesetzten Dienstleister finden Sie unter www.skl.de/altersverifikation. Eine Bonitätsprüfung und eine weitere Übermittlung personenbezogener Daten finden nicht statt. Der jeweilige Dienstleister wird die Anfrage zum Zweck der Abrechnung mit der LE/VSt und gegebenenfalls den Melderegistern für den dafür erforderlichen Zeitraum speichern.

Übermittlung Ihrer Daten an die GKL
Weiterhin sind die Lotterie-Einnahmen aufgrund ihrer Stellung als Handelsvertreter unmittelbar und die Verkaufsstellen als Beauftragte der Lotterie-Einnahmen mittelbar verpflichtet, der GKL gegenüber bestehende Auskunfts-, Informations- und Herausgabeansprüche zu erfüllen und können in diesem Zusammenhang auch personenbezogene Daten zur bisherigen Spielteilnahme an die GKL übermitteln. Dies erfolgt zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lotteriedurchführung i.S.d. GlüStV. Außerdem veröffentlicht die GKL alle gezogenen Losnummern monatlich in einer Amtlichen Gewinnliste; hierfür ist die GKL Verantwortliche i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die GKL verarbeitet die personenbezogenen Daten, um diesen öffentlichen Aufgaben, die der GKL im GlüStV und GKL-Staatsvertrag übertragen wurden, nachzukommen, Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.

Die LE/VSt verwendet Ihre Kontaktdaten zudem für die Zusendung weiterer Spielangebote der GKL gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einer solchen werblichen Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit gegenüber der betreffenden LE/VSt mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Falle eines Gewinns von mehr als 1.000.000 €, bei Gewinnen aus dem SKL Millionen-Event und Zeitrentengewinnen oder im Fall von Sachgewinnen werden von der LE/VSt Name, Anschrift, Art und Höhe des Gewinns sowie – falls zur Gewinnauszahlung erforderlich – eine evtl. vorhandene Bankverbindung an die GKL zum Zweck der Auszahlung übermittelt (siehe §5 der ALB). Bei einem Sachgewinn erfolgt die Übermittlung dieser Daten zum Zweck der Ausgabe des Gewinns zusätzlich von der GKL an den beauftragten Kooperationspartner. Für Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Auskehrung vorstehend genannter Gewinne ist die GKL Verantwortliche; die Verarbeitung erfolgt, um den Vertrag entsprechend den vorstehenden ALB zu erfüllen, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Im Falle eines größeren Gewinns können Ihre personenbezogenen Daten von der LE/VSt an die GKL zudem zum Zweck der Gewinnerbetreuung durch die GKL übermittelt werden. Die LE/VSt und die GKL sind hierbei eigenständige Verantwortliche. Die Verarbeitung beruht auf dem berechtigten Interesse an einer angemessenen Gewinnerbetreuung, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die GKL nutzt bestimmte IT-Dienstleister als Auftragsverarbeiter, an die personenbezogene Daten zur weisungsgebundenen Verarbeitung weitergegeben werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 28 DSGVO.

Die GKL speichert personenbezogene Daten so lange, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Erhält die GKL Daten, um einen ordnungsgemäßen Lotteriebetrieb zu gewährleisten oder Gewinne auszukehren, speichert sie diese für den für die Prüfung erforderlichen Zeitraum bzw. bis zur Auszahlung der Gewinne. Danach werden die Daten unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Auskunftsrecht
Sie haben ein Auskunftsrecht über die verarbeiteten Daten, ein Recht auf Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken. Weiter haben Sie das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen

In den Fällen, in denen die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs.1 lit. e oder lit. f DSGVO beruht oder zum Zweck der Direktwerbung erfolgt, haben Sie das Recht, gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen.

Bei weiteren Fragen zum Datenschutz bei der GKL können Sie sich direkt an die GKL (Bayerwaldstraße 1, 81737 München, Telefon 0800 7755700, info@gkl.org) oder an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@gkl.org oder unter vorgenannter Anschrift wenden.

Teil 2: Joker-Spiele

§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
  1. In Verbindung mit der 158. SKL-Lotterie führt die GKL vom 01.12.2025 bis 31.05.2026 die Joker-Spiele SKL EURO-JOKER und SKL TRAUM-JOKER durch. Jeder Kalendermonat ist eine in sich abgeschlossene Joker-Runde. Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gilt Teil 1 dieser Amtlichen Lotteriebestimmungen auch für Teil 2.
  2. Die Losauflagen umfassen jeweils 5 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis 5.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum beim SKL EURO-JOKER 1.955.814 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von 140.360.000 €, beim SKL TRAUM-JOKER 20.066.694 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von 65.720.000 €. Wöchentliche Ziehungen des SKL EURO-JOKERS werden an jedem Sonntag, monatliche Ziehungen werden an jedem letzten Sonntag des Monats durchgeführt. Die Ziehungen des SKL TRAUM-JOKERS finden an jedem 1. bis 4. Dienstag des Monats statt. Bei einer Teilnahme über alle 6 Joker-Runden beträgt die planmäßige Gewinnausschüttungsquote beim SKL EURO-JOKER 46,79 % und beim SKL TRAUM-JOKER 43,81 %.
  3. Joker-Lose sind nicht in Losanteilen aufgelegt.
  4. Gewinnlose scheiden von der weiteren Teilnahme an dem jeweiligen Joker-Spiel nicht aus.
§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
  1. Der Preis für ein Joker-Los beträgt beim SKL EURO-JOKER 10 € und beim SKL TRAUM-JOKER 5 € pro Monat. Abweichend vom SKL-Millionenspiel ist bei den Joker-Spielen die Teilnahme auch an einzelnen Runden möglich. Teil 1 § 3 Abs. 3 kommt nicht zur Anwendung.
  2. Bei verspäteter Zahlung beginnt die gewinnberechtigte Spielteilnahme abweichend von Teil 1 § 3 Abs. 5 spätestens an dem auf den Zahlungseingang folgenden übernächsten Werktag (ohne Samstage), jedoch nicht später als am 15. des Monats. Ansonsten beginnt die gewinnberechtigte Spielteilnahme bei Zahlung gemäß Abs. 1 ab dem 1. des nächstfolgenden Monats.
  3. Teil 1 § 3 Abs. 7 gilt mit der Maßgabe, dass unvollständige Zahlungen zuerst auf Lose des SKL-Millionenspiels angerechnet werden, dann auf SKL EURO-JOKER-Lose und schließlich auf SKL TRAUMJOKER- Lose
§ 3 Gewinnauszahlung

Zeitrentengewinne werden von der GKL ausbezahlt und sind vererbbar. Sach- und Goldgewinne werden durch die GKL übermittelt. Den Ort der Lieferung von Sach- und Goldgewinnen bestimmt die GKL. Bei Sach- und Goldgewinnen beinhaltet der Gewinnbetrag neben dem Kaufpreis sämtliche mit dem Erwerb einhergehenden Kosten (beispielsweise bei PKW Überführungskosten, bei Goldgewinnen Transportkosten). Der Spielteilnehmer hat keinen Anspruch auf Barabgeltung von Sachgewinnen. Die GKL ist berechtigt, anstelle des Sachgewinns bzw. des Goldgewinns den im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Wert auszubezahlen.

§ 4 Anonyme Spielteilnahme
  1. Erfolgt der Erwerb von Originallosen im persönlichen Kontakt, kann der Spielteilnehmer abweichend von Teil 1 § 2 Abs. 1 S. 3 und 4 an den Joker-Spielen auch anonym, also ohne Angaben über sein Geburtsdatum, seinen Namen und seine Adresse teilnehmen, wenn die LE/VSt dies anbietet. Die Verpflichtung der LE/VSt zur Altersverifikation gemäß Teil 1 § 2 Abs. 4 bleibt unberührt.
  2. Mit der anonymen Spielteilnahme finden Teil 1 § 1 Abs. 8 S. 2 und 3, Abs. 11 und Teil 1 § 4 Abs. 5 S. 3 keine Anwendung (Pflicht der LE/VSt, Lose für die folgende Joker-Runde und die nachfolgende 159. SKL-Lotterie anzubieten, Pflicht des Spielteilnehmers, Änderungen des Namens, der Adresse oder beim Konto unverzüglich mitzuteilen sowie Benachrichtigung des Spielteilnehmers über angefallene Gewinne durch die LE/VSt).
  3. Gewinnansprüche sind nur unter Vorlage und gegen Rückgabe des gewinnberechtigten Original-Loses geltend zu machen. Die GKL bzw. die LE/VSt zahlt den Gewinn mit befreiender Wirkung an den Vorlegenden des gewinnberechtigten Original-Loses aus. Über die Rückgabe erhält der Spielteilnehmer eine Bescheinigung, die ihn berechtigt, spätere Gewinne der laufenden Runde hierdurch geltend zu machen.

I. Allgemeines
  1. Grundlage für diese Ziehungsordnung sind der Amtliche Spielplan (im Folgenden: Spielplan) und die Amtlichen Lotteriebestimmungen (im Folgenden: ALB) der 158. SKL-Lotterie, die vom 1. Dezember 2025 bis 31. Mai 2026 veranstaltet wird.
  2. Für alle Ziehungen der Spiele der SKL-Produktlinie (SKL-Millionenspiel, SKL EURO-JOKER und SKL TRAUM-JOKER) wird grundsätzlich ein Ziehungsgenerator verwendet, welcher, nur vom Zufall abhängig, jeder Losnummer aus der Losauflage die gleiche Gewinnchance gibt.
  3. Für bestimmte Anlässe kann eine eigene Ziehungsordnung zur Anwendung kommen.
  4. Die Losauflage zur 158. SKL-Lotterie umfasst beim SKL-Millionenspiel, beim SKL EURO-JOKER und beim SKL TRAUM-JOKER die Losnummern von 0.000.001 bis 5.000.000, also jeweils 5.000.000 Lose.
  5. Sofern der Spielplan für eine Ziehung Gewinne in unterschiedlichen Gewinnhöhen vorsieht, werden diese nach aufsteigender Gewinnhöhe ermittelt.
  6. Die Gewinne werden je Gewinnhöhe mit einer möglichst geringen Anzahl an Zügen mit 1 , 2 , 3-, 4-, 5- oder 6-stelligen Endziffern bzw. 7-stelligen Losnummern gezogen. In der Regel werden mit einer
    - 1-stelligen Endziffer 500.000 Gewinne
    - 2-stelligen Endziffer 50.000 Gewinne
    - 3-stelligen Endziffer 5.000 Gewinne
    - 4-stelligen Endziffer 500 Gewinne
    - 5-stelligen Endziffer 50 Gewinne
    - 6-stelligen Endziffer 5 Gewinne und
    - 7-stelligen Losnummer 1 Gewinn
    ermittelt. Bei einer Gewinnhöhe ab 1.000.000 Euro und bei weniger als fünf Gewinnen werden immer 7-stellige Losnummern gezogen.
II. SKL-Millionenspiel
  1. Die Losnummern und Endziffern des SKL-Millionenspiels werden dem Spielplan und den ALB entsprechend an den jeweiligen Tagen ermittelt.
  2. Für die Kandidatenziehung des SKL Millionen-Events gilt die „Ziehungsordnung der Kandidatenziehung für das SKL Millionen-Event in der 158. Lotterie“.
III. SKL EURO-JOKER
  1. An jedem Tag der Lotterie von 1:00 Uhr bis 24:00 Uhr wird zu jeder vollen Stunde ein Gewinn zu 10.000 Euro ermittelt. Damit ergeben sich für jeden Tag vierundzwanzig Gewinne zu jeweils 10.000 Euro. Unmittelbar anschließend an die Ziehung für den Gewinn zu 10.000 Euro um 12:00 Uhr werden ein Gewinn zu 50.000 Euro und danach ein Gewinn für eine auf zehn Jahre befristete monatliche Rente von 1.000 Euro gezogen.
  2. An den Sonntagen um 12:00 Uhr werden zunächst eine 2-stellige und fünf 3-stellige Endziffern für 75.000 Gewinne zu 20 Euro gezogen. Danach werden der stündliche Gewinn zu 10.000 Euro und der täglich auszuspielende Gewinn zu 50.000 Euro ermittelt. Nach der anschließenden Ziehung für die täglich auszuspielende, auf zehn Jahre befristete monatliche Rente von 1.000 Euro wird die wöchentlich auszuspielende, auf zehn Jahre befristete monatliche Rente von 2.000 Euro ermittelt. Am letzten Sonntag eines Monats wird danach zusätzlich ein Gewinn zu 750.000 Euro und schließlich eine auf zehn Jahre befristete monatliche Rente von 10.000 Euro gezogen. Alle Züge einer Stunde bilden eine Ziehung.
  3. Zusätzlich gibt es in der 158. Lotterie am 7. Dezember 2025 (1. Runde) 1.000 Gewinne zu 5.000 Euro in einer Weihnachtsziehung. Am Valentinstag, dem 14. Februar 2026 (3. Runde) werden in stündlichen Ziehungen 24 Gewinne zu 75.000 Euro ermittelt. Schließlich werden am 5. April 2026 (5. Runde) in einer Ziehung 20 Gewinne zu 100.000 Euro bei der Osterziehung gezogen. Die Ziehungen am 7. Dezember 2025 und am 5. April 2026 finden jeweils um 7:30 Uhr statt.
IV. SKL TRAUM-JOKER

Gemäß dem Spielplan und den ALB werden Losnummern und Endziffern für die monatlich vier Ziehungen am jeweils ersten bis vierten Dienstag in einer Ziehung ermittelt. Am vierten Dienstag in den Monaten Juni, Juli und August erfolgt dar-über hinaus die Ziehung von jeweils acht 6-stelligen Endziffern zur Ermittlung von 40 Urlaubsgeldgewinnen zu 5.000 Euro.

V. Wiederholungs- und Ergänzungszüge
  1. Wird eine Losnummer bzw. Endziffer gezogen, die sich von einer gemäß § 6 (1) ALB ausgeschiedenen oder in derselben Ziehung gezogenen Losnummer bzw. Endziffer gleicher Stelligkeit nicht unterscheidet, ist der Zug ungültig; er wird sofort wiederholt (Wiederholungszug). Gleiches gilt, wenn eine Losnummer bzw. Endziffer gezogen wird, die eine nach § 6 (1) ALB ausgeschiedene Endziffer niedrigerer Stelligkeit enthält.
  2. Wird im SKL-Millionenspiel eine Endziffer gezogen, die in einer gemäß § 6 (1) ALB ausgeschiedenen Losnummer bzw. ausgeschiedenen Endziffer als zahlen-mäßiger Endteil enthalten ist, so wird zur Gewährleistung der angebotenen Zahl der Gewinne nach Ermittlung des letzten regulären Zugs ein Ergänzungszug durchgeführt. Gezogen wird dabei eine Zahl mit dem zur Ergänzung erforderli-chen Stellenwert. Ergänzend gilt, dass ein Ergänzungszug bezogen auf einen regulären Zug niedrigerer Stelligkeit oder Ergänzungszug niedrigerer Stelligkeit in der gleichen Ziehung zu keinem Mehrfachgewinn führen darf. Ein derartiger Ergänzungszug ist ungültig und führt zu einem Wiederholungszug. Ein 2-stelliger Ergänzungszug kann beispielsweise bezogen auf einen regulären 1-stelligen Zug der gleichen Ziehung zu keinem Mehrfachgewinn führen.
VI. Sonstiges

Die - gegebenenfalls - manuelle Eingabe der vom Ziehungsgenerator gezogenen Losnummern bzw. Endziffern in die GKL-Datenbank muss durch mindestens zwei Personen erfolgen. 

Diese Ziehungsordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft. 

München, 30. November 2025
GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Sitz München

Staatlich garantiert

Staatlich garantiert

Die 16 deutschen Bundesländer garantieren die ord­nungsgemäße Durchführung der SKL-Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und die Höhe der Gewinne.

Vererbbar

Vererbbar

Ein Lotteriegewinn der SKL ist vererbbar. Verstirbt der Gewinner, geht der Gewinn an dessen Erben über.

Steuerfrei

Steuerfrei

Lotteriegewinne sind in Deutschland garantiert von der Einkommensteuer befreit.

Wir helfen Ihnen gerne 0800 77 55 700
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