
Folgelosregelung
Eine vorteilhafte Besonderheit im Spielsystem der SKL-Lotterie ist die so genannte Folgelos-Regelung. Obwohl nach § 6 Abs. 1 der Amtlichen Lotteriebestimmungen alle in der jeweils ersten Samstagsziehung ermittelten Gewinnlose zum Ende derselben Klasse (in der 6. Klasse: vor Beginn der zweiten sowie der dritten Samstagsziehung) von der weiteren Teilnahme an der laufenden Lotterie ausscheiden, kann der Gewinner, wenn er es möchte, mit einem Folgelos, d. h. einer neuen Losnummer mit gleichem Anteilswert, ohne Unterbrechung weiter spielen und gewinnen.
Ein Folgelos finanziert sich grundsätzlich aus dem vorher erzielten Gewinn, man sichert sich aber alle Chancen auf die von Klasse zu Klasse zahlreicher werdenden Gewinne. Und der Clou: Die neue Losnummer ist immer schon ab der zweiten Samstagsziehung derjenigen Klasse im Spiel, in der der Spielteilnehmer bereits einmal gewonnen hat. Er hat also bis zum jeweiligen Monatsende zwei Losnummern fürs selbe Geld, denn seine Stammlosnummer ist ja auch noch gewinnberechtigt. Eine doppelte Gewinnchance - jeden Tag.
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FAQ
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Die SKL-Lotterien sind Spielangebote der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder - gegründet per Staatsvertrag in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts - mit einem Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und einem Sitz in München. Die GKL ist die Staatslotterie der 16 deutschen Bundesländer. Diese 16 Bundesländer sind die Trägerländer der GKL und garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und Höhe der Gewinne.