
Amtliche Lotteriebestimmungen (ALB)
§ 4 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung
- Alle Ziehungen finden unter staatlicher Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden vom Vorstand der GKL festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt.
- Soweit das SKL Millionen-Event nicht stattfinden kann, wird eine Ersatzziehung durchgeführt. Die Einzelheiten dazu werden vom Vorstand der GKL festgelegt.
- Für die Durchführung der Ziehungen im Einzelnen sind die vom Vorstand der GKL herausgegebenen Ziehungsordnungen maßgebend.
- Das Ziehungsergebnis wird in einem Protokoll amtlich festgestellt und ist für die Gewinnauszahlung verbindlich. Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet der Vorstand der GKL endgültig und unter Ausschluss des Rechtsweges.
- Alle gezogenen Gewinnzahlen und Endziffern pro Klasse werden verbindlich in monatlich erscheinenden Amtlichen Gewinnlisten veröffentlicht. Darüber hinaus können auch weitere Medien zur unverbindlichen Gewinninformation genutzt werden. Jeder Gewinner wird unverzüglich von seinem Vermittler/ seiner VSt schriftlich benachrichtigt.
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FAQ
Sie haben Fragen? Wir die Antworten. Alle Infos rund um die SKL-Lotterie.
Die SKL-Lotterien sind Spielangebote der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder - gegründet per Staatsvertrag in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts - mit einem Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und einem Sitz in München. Die GKL ist die Staatslotterie der 16 deutschen Bundesländer. Diese 16 Bundesländer sind die Trägerländer der GKL und garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und Höhe der Gewinne.